Die Videoüberwachung in Eingangsbereichen von Gesundheitspraxen ist ein sensibles Thema, das besondere Anforderungen an Datenschutz und Privatsphäre stellt. Ein kürzlich aufgetretener Fall zeigt, wie schnell technische Nachlässigkeit zu weitreichenden Konsequenzen führen kann. Hier wurden Livebilder und Tonübertragungen aus dem Eingangs- und Wartebereich einer Physiotherapiepraxis im Internet gestreamt – ohne das Wissen der Praxisbetreiber und ohne Einwilligung der betroffenen Patienten. Der Fall verdeutlicht, wie wichtig es ist, datenschutzrechtliche Vorgaben präzise umzusetzen, insbesondere in Gesundheitseinrichtungen, wo die Privatsphäre besonders schützenswert ist.
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