Schlagwort-Archive: Artikel 17 DSGVO

Anspruch auf Löschung einer Abmahnung

Grundsätzlich besteht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Beseitigungsanspruch in Bezug auf eine Abmahnung nicht mehr, es sei denn, dass der Arbeitnehmer darlegen und beweisen kann, dass die Abmahnung ihm auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses schaden kann.

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Das Recht auf Vergessen

Das Recht auf Vergessen ist in Artikel 17 DSGVO geregelt. Danach hat jede betroffene Person das Recht vom Verantwortlichen die Löschung der personenbezogenen Daten zu löschen, sobald diese nicht mehr benötigt werden. Wie jedes andere Recht auch, ist aber auch … Weiterlesen

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Wie schnell ist eigentlich unverzüglich?

Spoiler: 49 Tage sind es nicht. Nach Artikel 17 Abs. 1 DSGVO hat jede betroffene Person das Recht darauf, das die gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht werden, wenn dies verlangt wird. Eine Definition, wie lange „unverzüglich“ dauern darf, enthält das Gesetz … Weiterlesen

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