Der Onlinehandel boomt und verzeichnet weiter steigende Umsatzzahlen. Für Käufer ist der Komfort enorm, doch der Datenschutz bleibt ein oft vernachlässigtes Thema. Häufig werden beim Abschluss eines Onlinekaufs persönliche Daten abgefragt, die für den Bestellvorgang eigentlich gar nicht notwendig sind. In diesem Blogartikel erfahren Sie, welche Angaben wirklich erforderlich sind, welche datenschutzrechtlichen Pflichten Händler erfüllen müssen und was Sie als Verbraucher wissen sollten.
Pflichtangaben im Onlinehandel: Was ist wirklich notwendig?
Bei jedem Onlinekauf müssen Verbraucher bestimmte Daten angeben. Üblicherweise werden Informationen wie Name, Lieferadresse und E-Mail-Adresse abgefragt, die für die Abwicklung eines Kaufvertrags notwendig sind. Doch oft werden darüber hinaus weitere Daten als Pflichtangaben verlangt – wie die Telefonnummer oder das Geburtsdatum. Aus datenschutzrechtlicher Sicht sind solche zusätzlichen Angaben jedoch meist nicht notwendig und verstoßen damit gegen die Prinzipien der Datenminimierung und der Rechtmäßigkeit nach Art. 5 DSGVO.
Beispiel: Ein Verbraucher beschwerte sich über einen Onlinehändler, der im Bestellprozess seine Telefonnummer und sein Geburtsdatum als Pflichtangaben abfragte. Nach Prüfung stellte sich heraus, dass diese Daten für den Kaufabschluss nicht erforderlich waren. Der Händler passte daraufhin seine Abfragen an und verzichtete auf die Abfrage der Telefonnummer und des Geburtsdatums als Pflichtangaben.
Wann ist die Angabe von Telefonnummer und Geburtsdatum gerechtfertigt?
Die DSGVO fordert, dass nur die Daten erhoben werden dürfen, die wirklich notwendig sind. In einigen Ausnahmefällen können jedoch auch Telefonnummer und Geburtsdatum erforderlich sein:
- Altersverifikation: In bestimmten Fällen kann das Alter relevant sein, etwa um sicherzustellen, dass kein Kaufvertrag mit Minderjährigen geschlossen wird.
- Lieferung großer Waren: Bei Produkten, die per Spedition geliefert werden, wie beispielsweise Waschmaschinen, kann die Angabe einer Telefonnummer erforderlich sein, um den Liefertermin abzustimmen.
Fazit: In allen anderen Fällen sollten Telefonnummer und Geburtsdatum freiwillige Angaben bleiben und nicht zwingend für den Bestellprozess sein. Die Kontaktaufnahme für Rückfragen ist auch über die E-Mail-Adresse möglich.
Datenschutz und Informationspflicht bei Verkäufern auf Plattformen wie eBay
Online-Marktplätze wie eBay bieten eine Plattform für Verkäufer und Endkunden. Auch wenn eBay selbst keine Vertragspartei bei einem Kauf ist, müssen die Verkäufer die datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO einhalten.
Nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO gelten Verkäufer als „Verantwortliche“ für die personenbezogenen Daten ihrer Kunden. Sie müssen daher sicherstellen, dass sie die notwendigen Informationen – wie Namen und Adressen – nur im rechtlich zulässigen Umfang erheben und verarbeiten. Zusätzlich sind sie verpflichtet, die Kunden gemäß Art. 13 DSGVO darüber zu informieren, welche Daten erhoben und zu welchem Zweck diese verarbeitet werden.
In einem aktuellen Fall wurde ein Händler darauf hingewiesen, dass er seine Informationspflicht nicht erfüllte. Nach dem Hinweis der zuständigen Behörde sicherte der Verkäufer zu, seine Angaben entsprechend anzupassen.
Was sollten Händler beachten?
- Datenminimierung anwenden: Nur wirklich notwendige Daten sollten als Pflichtangaben abgefragt werden. Zusätzliche Angaben, wie Telefonnummer und Geburtsdatum, dürfen nur in Ausnahmefällen als zwingend erforderlich verlangt werden.
- Informationspflicht gemäß DSGVO: Als Verantwortliche im Sinne der DSGVO müssen Onlinehändler Kunden über die Datenverarbeitung informieren. Dies gilt insbesondere, wenn Händler auf Plattformen wie eBay tätig sind und direkt mit Endkunden Verträge abschließen.
Zusammenfassung
Datenschutz ist im Onlinehandel essenziell. Händler sollten nur wirklich notwendige Daten abfragen, um die Privatsphäre der Kunden zu schützen und DSGVO-konform zu handeln. Gleichzeitig ist die Information der Kunden über die Datennutzung eine rechtliche Pflicht, die Transparenz schafft und das Vertrauen stärkt. Als Verbraucher können Sie also darauf bestehen, dass Ihre personenbezogenen Daten nur im absolut erforderlichen Umfang erhoben werden.