Arbeitgeber und öffentliche Stellen sehen sich immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob und in welchen Fällen sie erweiterte Führungszeugnisse von Angestellten und Beamten einholen dürfen. Obwohl das Einholen solcher Dokumente manchmal notwendig ist, kommt es dabei nicht selten zu rechtlichen Fehlanwendungen – insbesondere durch unnötige oder übermäßige Datenerhebung. Dieser Blogbeitrag klärt auf, wann und unter welchen Bedingungen die Verarbeitung von Daten aus erweiterten Führungszeugnissen wirklich zulässig ist und welche datenschutzrechtlichen Vorgaben dabei zu beachten sind.
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