Die Videoüberwachung öffentlicher Bereiche durch Privatpersonen ist ein heikles Thema. Viele Hausbesitzer möchten ihr Eigentum vor Vandalismus und Sachbeschädigung schützen, stoßen dabei aber schnell an rechtliche Grenzen. Doch was genau ist erlaubt und was nicht?
Grundsätzliches Verbot der Überwachung öffentlicher Räume
Auch nach Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt: Privaten Personen ist es grundsätzlich nicht gestattet, öffentliche Verkehrsräume zu überwachen oder dort Videoaufzeichnungen anzufertigen. Als öffentlicher Verkehrsraum gelten alle Flächen, die der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offenstehen – unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.
Abwägung zwischen Eigentumsschutz und Persönlichkeitsrechten
Zwar haben Grundstückseigentümer das verfassungsrechtlich garantierte Recht, ihr Eigentum zu schützen. Dieses Recht findet aber seine Grenzen, wenn dadurch unverhältnismäßig in die Rechte unbeteiligter Dritter eingegriffen wird. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wiegt hier in der Regel schwerer als der Schutz vor Sachbeschädigung.
Ausnahmen nur in Notwehrsituationen
Eine Ausdehnung der Videoüberwachung auf den öffentlichen Raum ist laut Bundesgerichtshof nur in notwehrähnlichen Situationen denkbar. Dies wäre etwa bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen wie Angriffen auf Personen oder die unmittelbare Wohnsphäre der Fall – nicht jedoch bei Sachbeschädigungen.
Praxistipps für Hausbesitzer
- Die Videoüberwachung muss an der privaten Grundstücksgrenze enden.
- Öffentliche Bereiche wie Gehwege oder Straßen dürfen nicht erfasst werden.
- Auch zur Verfolgung von Straftaten am eigenen Grundstück ist keine Überwachung öffentlicher Bereiche erlaubt.
- Eine Videoüberwachung des eigenen Privatgrundstücks ist dagegen zulässig.
Obwohl der Wunsch nach Schutz des Eigentums verständlich ist, wiegen die Persönlichkeitsrechte unbeteiligter Passanten schwerer. Hausbesitzer sollten daher darauf achten, dass ihre Kameras ausschließlich das eigene Grundstück erfassen. So lässt sich eine rechtskonforme Videoüberwachung realisieren, ohne in Konflikt mit dem Datenschutzrecht zu geraten.