Und was können wir für Sie tun?

Die Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO), egal wie man zu ihr steht, gilt für alle Unternehmen in der Europäischen Union, die personenbezogene Daten verarbeiten. Und glauben Sie mir, auch Ihr Unternehmen gehört dazu.

Doch damit hören die Gemeinsamkeiten zwischen den Unternehmen auch schon auf. So unterschiedlich wie die Unternehmen sind, so unterschiedlich sind auch deren Bedarfe im Hinblick auf die Umsetzung der DSGVO. Aus diesem Grund bieten wir auch unterschiedliche Leistungen an:

Externe Datenschutzbeauftragte

Viele Unternehmen, die einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen oder sich freiwillig hierzu entscheiden, möchten das Amt des Datenschutzbeauftragten nach extern vergeben. In diesem Falle übernehmen wir diese Funktion und üben das Amt des Datenschutzbeauftragten wie sie in Artikel 39 der DSGVO definiert sind:

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

(1) Dem Datenschutzbeauftragten obliegen zumindest folgende Auf­gaben:
a) Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftrags­verarbeiters und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser Verordnung sowie nach sons­tigen Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten;

b) Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung, anderer Daten­schutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten sowie der Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezügli­chen Überprüfungen;

c) Beratung — auf Anfrage — im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchfüh­rung gemäß Artikel 35;

d) Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde;

e) Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Ver­arbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Artikel 36, und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen.
(2) Der Datenschutzbeauftragte trägt bei der Erfüllung seiner Auf­gaben dem mit den Verarbeitungsvorgängen verbundenen Risiko gebüh­rend Rechnung, wobei er die Art, den Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung berücksichtigt.

Unterstützung des internen Datenschutzbeauftragten
Andere Unternehmen entscheiden sich dafür, einen der eigenen Mitarbeiter zum internen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Diese Mitarbeiter sind zumeist nur in Teilzeit als Datenschutzbeauftragte tätig und gehen auch noch ihrer eigentlichen Arbeit im Unternehmen nach. Zudem ist es möglich, dass die absolvierte Fortbildung zum Datenschutzbeauftragten nicht alle Aspekte der Tätigkeit umfassten. Dann benötigen diese internen Datenschutzbeauftragten unter Umständen einen externen Berater, der die Lücken füllen und bei den administrativen Vorgängen behilflich sein kann.

Externe Beratung
Wieder andere Unternehmen benötigen aufgrund Ihrer Größe oder der Anzahl der Mitarbeiter keinen Datenschutzbeauftragten. Die Verpflichtungen, die die DSGVO für Datenverarbeiter vorsieht, müssen sie gleichwohl einhalten. Auch in diesen Fällen stehen wir tatkräftig zur Unterstützung bereit. Egal ob es sich um einzelne Fragen zum Datenschutz handelt oder ob Sie Hilfe bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen benötigen.

Kommen Sie gern auf uns zu!
Wie Sie sehen konnten, ist unsere Tätigkeit vielseitig gefächert. Es steht außer Fragen, dass wir auch für Sie das richtige Paket schnüren können, um das Thema Datenschutz gesetzeskonform in Ihrem Unternehmen umsetzen können!


Damit Sie sich um Ihre Kernkompetenzen kümmern können, übernehmen wir das Thema Datenschutz!


Sie erreichen uns per E-Mail (info@elbdeich-it.de) oder auch per Telefon (+49 40 238 176 57).