Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 26.09.2024 (Az. 3 Ca 77/24) sorgt für Aufsehen im Datenschutzrecht: Eine ehemalige Präsidentin eines Luftsportverbands muss einem Mitarbeiter 10.000 Euro Entschädigung zahlen – weil sie in einem Rundschreiben an knapp 10.000 Vereinsmitglieder Details zu dessen Krankheit veröffentlichte. Die Entscheidung macht deutlich, welche Grenzen Arbeitgeber bei der Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten zu beachten haben.
Weiterlesen-
Recent Posts
- Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO: Neuer Fragenkatalog des HmbBfDI als praxisnaher Leitfaden 9. Februar 2026
- Urteil zum Datenschutz: Österreichisches BVwG untersagt reCAPTCHA-Einsatz ohne Zustimmung 15. Dezember 2025
- Microsoft 365 auf dem Prüfstand des HBDI: 23. November 2025
- Anwesenheitserfassung mit Teams? 5. November 2025
- Gesundheitsdaten von Beschäftigten: Wo Datenschutz die Grenze zieht 17. Oktober 2025