Darf ein Arbeitgeber Headsets einführen, mit denen Vorgesetzte Gespräche der Mitarbeitenden mithören können – ohne die Zustimmung des Betriebsrats? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Beschluss vom 16. Juli 2024 (Az. 1 ABR 16/23) hierzu eine klare Antwort gegeben: Nein, das geht nicht ohne Mitbestimmung. Der Beschluss sorgt für Klarheit in einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt und hat weitreichende Bedeutung – nicht nur für den Einzelhandel, sondern für alle Branchen, in denen Kommunikation über technische Systeme erfolgt.
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