Der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 14. Januar 2025, Az. IX R 25/22) hat entschieden, dass eine Behörde oder ein Unternehmen keinen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO mit dem Argument eines unverhältnismäßigen Aufwands verweigern kann.
Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die Durchsetzung von Betroffenenrechten im Datenschutzrecht. Unternehmen und öffentliche Stellen müssen damit rechnen, dass auch umfangreiche Auskunftsersuchen nicht einfach abgelehnt werden dürfen.
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