Am 5. November 2024 hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm ein bemerkenswertes Urteil in einem Datenschutzfall (Az.: 7 U 83/24) verkündet, das weitreichende Implikationen für die Interpretation der DSGVO in Deutschland hat. Der Rechtsstreit befasste sich mit einem Scraping-Vorfall, bei dem die personenbezogenen Daten der Klägerin ohne deren Einwilligung abgegriffen wurden. Die zentrale Frage war, ob und in welchem Umfang ein Kontrollverlust über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) begründet.
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