Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 12. Januar 2023 (C‑154/21) sorgt für Klarheit im Umgang mit Auskunftsrechten gemäß Art. 15 Abs. 1 Buchst. c der DSGVO. Es stärkt die Rechte betroffener Personen auf Auskunft über ihre personenbezogenen Daten, insbesondere in Bezug auf die Offenlegung gegenüber Empfängern.
Hintergrund des Urteils
Das Verfahren wurde von einem österreichischen Kläger angestoßen, der von der Österreichischen Post AG wissen wollte, an wen seine personenbezogenen Daten weitergegeben wurden. Die Post AG hatte lediglich die Kategorien von Empfängern angegeben, jedoch nicht die konkreten Empfänger genannt. Der Kläger argumentierte, dass Art. 15 Abs. 1 Buchst. c DSGVO ihm das Recht gebe, die Identität der Empfänger zu erfahren.
Entscheidung des Gerichts
Der EuGH stellte fest, dass betroffene Personen grundsätzlich ein Recht darauf haben, die Identität der Empfänger ihrer personenbezogenen Daten zu erfahren, sofern diese bereits offengelegt wurden oder noch offengelegt werden. Konkret bedeutet dies:
- Recht auf Identität der Empfänger: Betroffene Personen können verlangen, die konkreten Empfänger ihrer Daten zu erfahren. Dieses Recht dient der Transparenz und Kontrolle der Datenverarbeitung.
- Einschränkungen: Falls die Identität der Empfänger nicht bekannt ist oder der Verantwortliche nachweisen kann, dass das Auskunftsersuchen offenkundig unbegründet oder exzessiv ist, genügt die Angabe der Empfängerkategorien.
- Prüfung der Verhältnismäßigkeit: Das Gericht betonte, dass der Datenschutz stets im Verhältnis zu anderen Grundrechten stehen muss. Eine vollständige Transparenz ist nicht in jedem Fall möglich.
Bedeutung für Betroffene und Unternehmen
Dieses Urteil stärkt die Transparenz in der Datenverarbeitung und bietet Betroffenen bessere Möglichkeiten, ihre Rechte wahrzunehmen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie klare Prozesse zur Dokumentation und Offenlegung der Empfänger personenbezogener Daten etablieren. Gleichzeitig dürfen sie Auskunftsersuchen ablehnen, wenn sie nachweisen können, dass diese unbegründet oder exzessiv sind.
Beratung und Unterstützung
Die Anforderungen der DSGVO können komplex sein. Wir unterstützen Sie gern dabei, Ihre Prozesse datenschutzkonform zu gestalten und die Rechte Ihrer Kunden und Mitarbeiter zu gewährleisten.