Im Dezember 2022 wurde durch eine Beschwerde ein gravierender Datenschutzverstoß in einem Hamburger Hotel bekannt. Über 1.000 Fälle von rechtswidriger Speicherung von Personalausweisnummern deutscher Gäste wurden aufgedeckt. Dieser Vorfall zeigt die Dringlichkeit, Datenschutzvorschriften in der Hotellerie konsequent einzuhalten.
Der Vorfall im Detail
Ein ehemaliger Hotelgast bemerkte den Verstoß, als er fünf Jahre nach seinem Aufenthalt eine Werbe-E-Mail zu seinem Geburtstag erhielt. Auf seine Anfrage nach einer Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO offenbarte das Hotel, dass neben seinen Kontaktdaten auch seine Personalausweisnummer gespeichert war. Diese Speicherung fand ohne jegliche Rechtsgrundlage statt und veranlasste den Gast, eine Beschwerde beim Hamburger Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) einzureichen.
Die Ermittlungen ergaben, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelte. Das Hotel räumte ein, die Personalausweisnummern von über 1.000 deutschen Gästen gespeichert zu haben. Dabei fehlte es in jedem Fall an einer rechtlichen Grundlage. Weder eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO) noch eine rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO) lag vor. Lediglich bei ausländischen Gästen erlaubt das Bundesmeldegesetz (§ 30 Abs. 2 S. 2 Nr. 8 BMG) die Speicherung der Seriennummer des Passes oder eines Passersatzdokuments. Diese Regelung war hier jedoch nicht relevant.
Maßnahmen und Konsequenzen
Durch das Einschreiten des HmbBfDI wurden alle unrechtmäßig gespeicherten Personalausweisnummern gelöscht. Zudem leitete die Behörde ein Bußgeldverfahren gegen das Hotel ein. Dieser Fall unterstreicht die Risiken, die mit der Missachtung der DSGVO einhergehen. Neben empfindlichen Bußgeldern kann ein solcher Verstoß auch das Vertrauen der Gäste nachhaltig beschädigen.
Lehren für die Branche
Dieser Vorfall zeigt die Notwendigkeit einer klaren Sensibilisierung für den Datenschutz in der Hotellerie. Hotels müssen sicherstellen, dass die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten stets auf einer rechtlichen Grundlage erfolgt. Andernfalls drohen nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch erhebliche Reputationsverluste.
Wir stehen Ihnen beratend zur Seite
Wenn Sie Fragen zum Thema Datenschutz in der Hotellerie haben oder Unterstützung bei der Einhaltung der DSGVO benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Gemeinsam können wir sicherstellen, dass Ihre Datenschutzpraktiken rechtskonform und vertrauensfördernd sind.