Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Beschluss vom 9. Mai 2023 (Az.: 1 ABR 14/22) eine wichtige Entscheidung zur Auskunftspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat gefällt. Es ging um die Frage, ob ein Betriebsrat die Namen und Anzahl schwerbehinderter Arbeitnehmer einfordern darf. Der Fall hat weitreichende Implikationen für Datenschutz, Betriebsverfassung und Arbeitnehmerrechte.
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