Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat mit seiner Entscheidung vom 22. August 2023 (GZ: W137 2251172-1/16E) eine richtungsweisende Klärung zur Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO getroffen. Der Fall betrifft eine Lehrkraft, deren personenbezogene Daten ohne ihre ausdrückliche Zustimmung in einer App verarbeitet wurden. Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob die betroffene Person bereits über die notwendigen Informationen verfügte oder ob eine Pflicht zur gesonderten Information bestand.
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