Arbeitgeberbewertungen im Internet – Welche Rechte haben Unternehmen?

OLG Dresden: Arbeitgeberbewertungen müssen auf realen Beschäftigungsverhältnissen beruhen

Arbeitgeberbewertungsportale wie Kununu bieten Arbeitnehmern die Möglichkeit, Erfahrungen mit Unternehmen öffentlich zu teilen. Doch was passiert, wenn eine Bewertung von einer Person stammt, die nie in dem betreffenden Unternehmen beschäftigt war? Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat in einem aktuellen Urteil (Az. 4 U 744/24) entschieden, dass Arbeitgeber ein Recht auf Löschung solcher Bewertungen haben, wenn kein Beschäftigungsverhältnis bestand.

Hintergrund des Falls

Ein mittelständisches Logistikunternehmen klagte gegen die Betreiberin eines Arbeitgeberbewertungsportals. Auf dem Portal war eine negative Bewertung mit der Überschrift „Schlechtester Arbeitgeber aller Zeiten“ veröffentlicht worden. Der Verfasser gab sich als ehemaliger Mitarbeiter aus und stellte das Unternehmen in einem äußerst schlechten Licht dar.

Das Unternehmen bestritt jedoch, dass die bewertende Person jemals dort angestellt war. Es forderte die Löschung der Bewertung und argumentierte, dass falsche Aussagen über die Arbeitsbedingungen potenzielle Bewerber und Geschäftspartner abschrecken könnten.

Entscheidung des Gerichts

Während das Landgericht Leipzig die Betreiberin des Portals zunächst zur Löschung der Bewertung verurteilte, hob das OLG Dresden dieses Urteil auf. Es stellte klar, dass die Betreiberin des Portals nicht ohne Weiteres für die Inhalte der Nutzer haftet. Allerdings wurde betont:

  • Prüfpflichten des Portalbetreibers: Sobald ein Unternehmen eine Bewertung rügt, muss die Betreiberin des Portals prüfen, ob ein Beschäftigungsverhältnis bestand.
  • Identitätsnachweis des Bewerters: Die vollständige Offenlegung der Identität kann zwar nicht verlangt werden, jedoch muss die Betreiberin sicherstellen, dass eine Bewertung nicht von Dritten ohne tatsächlichen Bezug abgegeben wird.
  • Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Unternehmensschutz: Das Gericht berücksichtigte sowohl das Recht des Unternehmens auf Schutz seines guten Rufs als auch die Meinungsfreiheit der Nutzer.

Das Gericht entschied letztlich zugunsten des Portals, da die Betreiberin glaubhaft darlegen konnte, dass die bewertende Person tatsächlich in einem Arbeitsverhältnis zum Unternehmen stand.

Welche Konsequenzen ergeben sich für Unternehmen und Portale?

Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für Arbeitgeber und Bewertungsplattformen. Unternehmen können sich gegen falsche Bewertungen wehren, müssen aber konkrete Einwände erheben. Bewertungsportale wiederum müssen sicherstellen, dass sie Beschwerden ernst nehmen und entsprechende Prüfungen durchführen.

Falls Unternehmen nachweisen können, dass eine Bewertung ohne tatsächlichen Bezug abgegeben wurde, besteht die Möglichkeit der Löschung. Bewertungsportale sind jedoch nicht verpflichtet, die Identität des Bewerters vollständig offenzulegen.

Fazit und Empfehlung

Arbeitgeberbewertungsportale sind eine wertvolle Quelle für Arbeitnehmer, können aber für Unternehmen auch Risiken bergen. Negative Bewertungen können gravierende Auswirkungen auf das Unternehmensimage haben. Wer mit einer problematischen Bewertung konfrontiert wird, sollte zügig reagieren und die Löschung prüfen lassen.

Haben Sie Fragen zu Ihren Rechten als Arbeitgeber? Wir stehen Ihnen gern beratend zur Seite und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung!

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