Das Österreichische Bundesverwaltungsgericht (BVWG) Wien hat am 27.12.2024 eine Datenschutzstrafe von 16 Millionen Euro gegen ein Adresshandels- und Direktmarketingunternehmen bestätigt. Der Fall betrifft die unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere die Speicherung und der Verkauf von Daten über die politische Affinität von Personen, Paketfrequenzen und Umzugswahrscheinlichkeiten.
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