In Zeiten fortschreitender Digitalisierung ist es essenziell, digitale Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Die Barrierefreiheitserklärung stellt dabei ein zentrales Instrument dar – sie informiert Nutzer:innen und Behörden darüber, in welchem Umfang ein Onlineangebot den gesetzlichen Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit entspricht. Seit Inkrafttreten relevanter gesetzlicher Regelungen, wie der BITV 2.0 für öffentliche Stellen und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für private Anbieter, besteht eine Verpflichtung, diese Erklärung zu veröffentlichen.
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