BGH-Urteil zu vergangenen Prämienanpassungen

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. IV ZR 177/22) hat für private Krankenversicherungen Klarheit geschaffen: Versicherer müssen Versicherten auf Anfrage Informationen zu vergangenen Prämienanpassungen bereitstellen, jedoch nicht in Form vollständiger Begründungsschreiben oder interner Dokumente.

Dieses Urteil stärkt die Vertrauensbasis zwischen Versicherern und Kunden, zeigt aber auch, welche Anforderungen an die Transparenz und Dokumentation von Beitragserhöhungen gestellt werden. Was bedeutet das konkret für private Krankenversicherungen und welche Maßnahmen sollten ergriffen werden?

BGH-Entscheidung: Die wichtigsten Punkte für Versicherer

1. Transparenzpflicht bei früheren Prämienanpassungen

Der BGH hat bestätigt, dass Versicherer auf Basis von § 242 BGB (Treu und Glauben) verpflichtet sein können, Versicherten Auskunft über vergangene Beitragserhöhungen zu geben, wenn:

  • Der Versicherte nicht ausreichend über seine Rückforderungsmöglichkeiten informiert war.

  • Die Versicherung die Informationen ohne unverhältnismäßigen Aufwand bereitstellen kann.

➡ Was bedeutet das für Versicherer?


Versicherungsunternehmen sollten sicherstellen, dass Prämienanpassungen und deren Begründungen klar dokumentiert sind und auf Anfrage in strukturierter Form bereitgestellt werden können.

2. DSGVO: Keine Pflicht zur Herausgabe vollständiger Begründungsschreiben

Ein weiterer zentraler Punkt des Urteils betrifft das Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO. Der BGH stellte klar, dass:

  • Versicherte kein Recht auf vollständige Kopien der Begründungsschreiben zu Beitragserhöhungen haben.

  • Die DSGVO nur auf personenbezogene Daten anwendbar ist, nicht auf allgemeine interne Dokumente oder wirtschaftliche Berechnungen.

Handlungsempfehlung für Versicherer:

Es ist ratsam, klare Richtlinien für DSGVO-Auskunftsanfragen zu entwickeln und zu kommunizieren, welche Daten herausgegeben werden müssen und welche nicht.

3. Schutz vor unberechtigten Rückforderungsansprüchen

Das Urteil bestätigt, dass Prämienerhöhungen nur dann wirksam sind, wenn die Begründung nachvollziehbar ist. Falls eine Beitragserhöhung nicht ausreichend dokumentiert oder fehlerhaft begründet wurde, können Versicherte unter Umständen Rückforderungen stellen.

Wie können Versicherer sich absichern?

  • Dokumentation verbessern: Jede Prämienanpassung sollte sorgfältig dokumentiert und archiviert werden.

  • Präzise Kommunikation mit Versicherten: Verständliche und rechtskonforme Begründungsschreiben verringern das Risiko von Rückforderungen.

  • Fristen einhalten: Versicherer sollten sicherstellen, dass alle gesetzlichen Informations- und Widerspruchsfristen korrekt eingehalten werden.

Welche Maßnahmen sollten Versicherungen jetzt ergreifen?

Um die Anforderungen des Urteils rechtssicher umzusetzen, sollten Versicherungen folgende Punkte beachten:

  1. Klare Prozesse für Auskunftsanfragen: Standardisierte Formate für die Bereitstellung von Informationen über Prämienanpassungen entwickeln und 
sicherstellen, dass Kundenanfragen zügig und in strukturierter Form beantwortet werden.
  2. DSGVO-konforme Datenbereitstellung: Festlegen, welche personenbezogenen Daten herausgegeben werden müssen und welche nicht und klare interne Prozesse zur Bearbeitung von DSGVO-Anfragen etablieren.
  3. Rückforderungsrisiken minimieren: Begründung von Prämienanpassungen juristisch absichern und präventiv eine konsistente und nachvollziehbare Dokumentation führen.

Fazit: BGH stärkt Versicherer und fordert klare Strukturen

Das BGH-Urteil schafft Rechtssicherheit für Versicherer: Versicherungsnehmer haben zwar ein Auskunftsrecht über frühere Beitragserhöhungen, aber kein automatisches Recht auf vollständige Begründungsschreiben oder interne Dokumente.

Damit Versicherer nicht mit unberechtigten Rückforderungsansprüchen konfrontiert werden, sollten sie ihre Dokumentationsprozesse optimieren, interne Prozesse zur DSGVO-Auskunft festlegen und transparente Kommunikation sicherstellen.

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