Das Landgericht Lübeck hat am 4. Oktober 2024 ein wegweisendes Urteil (Az. 15 O 216/23) im Bereich Datenschutz gesprochen. Gegenstand des Verfahrens war ein immaterieller Schadensersatz nach einem Datenleck bei einer Musik-Streaming-Plattform. Das Urteil verdeutlicht die hohen Anforderungen, die die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an Unternehmen stellt, insbesondere in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dritte.
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