Am 13. September 2024 entschied das österreichische Bundesverwaltungsgericht (Az.
W298 2274626-1/8E) über eine Beschwerde gegen die Nutzung des Google-Dienstes reCAPTCHA auf einer Parteiseite. Die Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf Datenschutzpraktiken im Kontext der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und zeigt, welche Anforderungen Betreiber von Webseiten erfüllen müssen.
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