Datenschutz im Fokus: OLG Düsseldorf stärkt Rechte auf Auskunft nach DSGVO

Am 2. Dezember 2024 entschied das OLG Düsseldorf in einem bemerkenswerten Beschluss (Az. 16 W 93/23) über die datenschutzrechtliche Bedeutung von Auskunftsansprüchen nach Art. 15 DSGVO und deren Zusammenhang mit weiteren zivilrechtlichen Ansprüchen. Der Fall zeigt, wie weitreichend das Auskunftsrecht im Datenschutzrecht interpretiert wird und welche Konsequenzen dies für Unternehmen hat.

Hintergrund des Verfahrens

Ein Kläger, der an Online-Glücksspielen eines in Malta lizenzierten Anbieters teilnahm, forderte Auskunft über seine bei der Beklagten gespeicherten Daten gemäß Art. 15 DSGVO. Er wollte insbesondere seine vollständige Zahlungs- und Spielhistorie einsehen, um potenzielle Rückerstattungsansprüche wegen illegaler Glücksspielangebote in Deutschland geltend zu machen. Nachdem die Beklagte auf das außergerichtliche Auskunftsersuchen nicht reagiert hatte, erhob der Kläger eine Stufenklage.

Die Beklagte stellte die geforderte Auskunft erst während des Gerichtsverfahrens bereit, wodurch der Kläger feststellen konnte, dass er keine Verluste bei den Glücksspielen erlitten hatte. Beide Parteien erklärten daraufhin den Rechtsstreit für erledigt, stritten jedoch über die Kosten des Verfahrens.

Entscheidung des OLG Düsseldorf

Das Oberlandesgericht bestätigte, dass die Beklagte die Verfahrenskosten zu tragen hat. Ausschlaggebend war die Verzögerung bei der Auskunftserteilung, die erst durch das Klageverfahren erzwungen werden konnte. Das Gericht stellte fest:

  1. Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO: Der Kläger hatte ein berechtigtes Interesse, seine gespeicherten Daten einzusehen. Dies gilt selbst dann, wenn der Zweck der Auskunft darauf abzielt, mögliche Zahlungsansprüche zu prüfen. Das Auskunftsrecht ist nicht davon abhängig, wie die betroffene Person die erlangten Informationen verwendet.
  2. Verzug der Beklagten: Die Beklagte geriet durch die nicht fristgerechte Erfüllung des Auskunftsanspruchs in Verzug. Dies führte zu einem materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruch des Klägers.
  3. Zulässigkeit der Stufenklage: Das Gericht erklärte die Klageform für rechtens, da der Kläger die Auskunft benötigte, um seine weiteren Ansprüche zu konkretisieren.
  4. Kein Mitverschulden des Klägers: Ein Mitverschulden des Klägers wurde ausgeschlossen, obwohl er nicht alle relevanten Zahlungsbelege selbst aufbewahrt hatte. Er durfte darauf vertrauen, dass die Beklagte als Datenverantwortliche ihre gesetzlichen Pflichten erfüllt.

Bedeutung des Beschlusses

Der Beschluss des OLG Düsseldorf unterstreicht die hohe Bedeutung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO. Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind verpflichtet, auf Anfragen unverzüglich und vollständig zu reagieren. Versäumnisse können erhebliche Kosten nach sich ziehen, selbst wenn der Antragsteller am Ende keine weiteren Ansprüche geltend machen kann.

Was Unternehmen beachten sollten

  • Proaktive Datenverwaltung: Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie jederzeit auf Anfragen nach Art. 15 DSGVO reagieren können.
  • Fristgerechte Antworten: Die gesetzliche Frist zur Auskunftserteilung beträgt maximal einen Monat. Eine Verzögerung kann zu Verzug und Schadensersatzansprüchen führen.
  • Schulungen und Prozesse: Klare interne Richtlinien und regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter sind essenziell, um datenschutzrechtliche Pflichten zu erfüllen.
  • Transparenz bei Datenverarbeitung: Die Dokumentation aller verarbeiteten Daten hilft nicht nur bei der Erfüllung von Auskunftspflichten, sondern schützt Unternehmen vor rechtlichen Risiken.

Fazit

Das Urteil des OLG Düsseldorf zeigt, wie wichtig eine professionelle Datenverarbeitung und der respektvolle Umgang mit den Rechten der Betroffenen sind. Unternehmen sollten den Beschluss als Warnung verstehen und ihre datenschutzrechtlichen Prozesse auf den Prüfstand stellen. Die Kosten eines Verfahrens, wie sie hier der Beklagten auferlegt wurden, verdeutlichen die Relevanz von Datenschutz-Compliance.

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