Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) hat auf seiner Plenarsitzung im Oktober 2024 die vierte koordinierte Durchsetzungsmaßnahme (CEF) beschlossen. Im Fokus steht diesmal die Umsetzung des Rechts auf Löschung nach Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), auch bekannt als das „Recht auf Vergessenwerden“. Diese Maßnahme soll die Einhaltung dieses Rechts durch Unternehmen und Organisationen in der Praxis untersuchen und optimieren. Die Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten werden sich auf freiwilliger Basis daran beteiligen, wobei der offizielle Start im ersten Halbjahr 2025 geplant ist.
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