Der Schutz personenbezogener Daten gehört heute zum Alltag jeder Praxis. Besonders im Gesundheitsbereich ist der Umgang mit sensiblen Informationen rechtlich klar geregelt – allen voran durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ein zentrales Thema dabei: Das Auskunftsrecht der Patienten nach Art. 15 DSGVO.
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