Die rasante Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) stellt Unternehmen, Behörden und Bildungseinrichtungen vor neue Herausforderungen – auch und gerade in datenschutzrechtlicher Hinsicht. Mit der Veröffentlichung der Version 2.0 des Diskussionspapiers „Rechtsgrundlagen im Datenschutz beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz“ hat die baden-württembergische Aufsichtsbehörde eine wertvolle Orientierungshilfe vorgelegt. Ziel ist es, aufzuzeigen, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen KI-Systeme datenschutzkonform eingesetzt werden können.
Praxistaugliche Differenzierung nach Verarbeitungsphasen
Ein zentrales Update des Diskussionspapiers betrifft die differenzierte Betrachtung der einzelnen Verarbeitungsphasen. Der Fokus liegt hierbei auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DS-GVO – dem sogenannten berechtigten Interesse. Diese Vorschrift ist in der Praxis oft schwer greifbar, weil sie Raum für Interpretationen lässt. Genau hier liefert das Papier nun konkrete Beispiele aus der KI-Praxis, bei denen die Interessenabwägung nachvollziehbar aufgezeigt wird. Dies hilft insbesondere Verantwortlichen in Unternehmen und öffentlichen Stellen, rechtskonforme Entscheidungen über den KI-Einsatz zu treffen.
Datenschutz und KI im Schulbereich: ein sensibles Thema
Ein besonders sensibler Bereich ist der Einsatz von KI in der Schule. Lernplattformen mit adaptiven Funktionen, automatische Leistungsanalysen oder Spracherkennungssysteme kommen zunehmend zum Einsatz. Doch weil hier häufig Daten von Minderjährigen verarbeitet werden, ist die DS-GVO besonders streng. Das Diskussionspapier geht ausführlich auf die besonderen Anforderungen in Bildungseinrichtungen ein und benennt sowohl Chancen als auch Risiken beim Einsatz von KI-Tools im Unterricht.
Der Personenbezug von KI-Systemen – ein oft unterschätztes Thema
In der neuen Version wurde außerdem das Kapitel zum Personenbezug von KI-Systemen überarbeitet. Es stellt klar: Auch wenn KI-Anwendungen zunächst anonym erscheinen, kann ein Personenbezug z. B. durch Re-Identifikation schnell hergestellt werden. Unternehmen, die etwa Chatbots, Gesichtserkennung oder Sprachassistenten nutzen, müssen diesen Aspekt bei ihrer Datenschutzbewertung zwingend berücksichtigen.
Ein lebendes Dokument für die Praxis
Die Autoren des Diskussionspapiers betonen, dass es sich um ein „lebendes Dokument“ handelt. Das heißt: Es wird regelmäßig weiterentwickelt und aktualisiert – angepasst an technologische Fortschritte und neue rechtliche Entwicklungen. Genau dieser dynamische Ansatz ist notwendig, um die Balance zwischen Innovation und Datenschutz zu wahren.
Unser Fazit für Unternehmen und Organisationen
Wer KI-Systeme einsetzt oder dies plant, kommt an einer datenschutzrechtlichen Bewertung nicht vorbei. Das Diskussionspapier Version 2.0 bietet eine wertvolle Grundlage zur Orientierung – ersetzt jedoch keine individuelle Prüfung im Einzelfall. Besonders bei Anwendungen mit potenziell großem Eingriffscharakter oder in sensiblen Bereichen wie Schule, Gesundheit oder Personalmanagement ist rechtliche Expertise gefragt.
Gern stehen wir Ihnen beratend zur Seite, wenn Sie Ihre bestehenden Systeme prüfen oder neue KI-Lösungen einführen möchten – rechtssicher, praxisnah und zielgerichtet. Sprechen Sie uns an.