Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Urteil vom 27. März 2025 (Az. I ZR 186/17) entschieden: Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber dürfen Datenschutzverstöße künftig wettbewerbsrechtlich vor den Zivilgerichten verfolgen – auch dann, wenn keine konkrete betroffene Person bekannt ist. Damit schafft das Gericht Rechtssicherheit für Klagebefugnisse bei Verstößen gegen die DSGVO und stärkt zugleich die Position von Datenschutz und Verbraucherschutz im digitalen Wettbewerb.
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