Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover (Az. 10 A 5385/22) vom 19.03.2025 setzt neue Maßstäbe für die datenschutzkonforme Gestaltung von Cookie-Bannern auf Websites. Der Beschluss betrifft nicht nur den konkreten Fall eines niedersächsischen Verlags, sondern dürfte für viele Seitenbetreiber weitreichende Folgen haben.
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