Die Weitergabe von Mieterdaten an die Polizei ist ein sensibles Thema, das rechtlich und datenschutzrechtlich gut abgewogen werden muss. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat einen Fall geprüft, der aufzeigt, unter welchen Bedingungen solche Anfragen zulässig sind und wie Vermieter damit umgehen sollten.
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