Makler-Prüfaktion – Datenschutz bei der Wohnungsvermittlung

Die Hamburger Datenschutzbehörde (HmbBfDI) hat in einer umfassenden Prüfaktion die Datenerhebung von Mietinteressent:innen durch Immobilienmakler untersucht. Im Fokus standen dabei die Selbstauskunftsformulare, die Makler häufig von Bewerber:innen verlangen. Die Ergebnisse zeigen, dass es in vielen Fällen erhebliche Mängel gibt, die nicht nur die Rechte der Mietinteressent:innen beeinträchtigen, sondern auch gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen.

Die Herausforderungen: Datenschutz bei der Wohnungssuche

Die Selbstauskunft ist ein gängiges Mittel, um Informationen über Mietinteressent:innen einzuholen. Doch die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt, insbesondere in Städten wie Hamburg, führt dazu, dass Bewerber:innen oft gezwungen sind, umfangreiche und teils sensible Daten preiszugeben. Laut der DSGVO darf dies jedoch nicht geschehen, ohne klare Rechtsgrundlagen zu beachten.

Typische Datenschutzverstöße bei Maklern

Im Rahmen der Prüfaktion deckte der HmbBfDI zahlreiche Verstöße auf:

1. Unzulässige Einwilligungen:

Viele Selbstauskunftsformulare berufen sich auf die freiwillige Einwilligung der Bewerber:innen. Doch laut Art. 4 Nr. 11 DSGVO fehlt es hier an der erforderlichen Freiwilligkeit. Die strukturelle Unterlegenheit der Bewerber:innen gegenüber Maklern und Vermietern macht eine echte Wahlmöglichkeit faktisch unmöglich.

2. Erhebung von Daten zum falschen Zeitpunkt:

  • Einkommensnachweise und Bonitätsauskünfte: Diese Daten dürfen erst angefragt werden, wenn ein Vertragsabschluss mit einer konkreten Person beabsichtigt ist.
  • Vor Besichtigungsterminen: Angaben zum Einkommen oder Arbeitgeber wurden oft abgefragt, obwohl noch kein konkretes Interesse an der Anmietung bestand.

3. Irreführende Formulierungen:

Hinweise wie „freiwillige Selbstauskunft“ verschleiern die tatsächliche Rechtslage und vermitteln den Bewerber:innen einen falschen Eindruck.

Erfolge der Prüfaktion

Trotz der weit verbreiteten Mängel konnte der HmbBfDI positive Ergebnisse erzielen:

  • Anpassungen durch Unternehmen: Viele Maklerunternehmen haben ihre Formulare und Prozesse überarbeitet, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
  • Technische Überprüfung: Webseiten wurden mit Prüftools auf Rechtskonformität analysiert, was zu signifikanten Verbesserungen führte.
  • Fortsetzung der Aktion: Die Prüfungen werden 2024 intensiv fortgesetzt, um die Einhaltung des Datenschutzrechts in der Immobilienbranche weiter zu stärken.

Was bedeutet das für Mietinteressent:innen?

Mietinteressent:innen sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und bei der Abgabe von Selbstauskünften vorsichtig sein:

  1. Kritisch hinterfragen: Geben Sie nur die Daten an, die für die aktuelle Phase des Mietprozesses wirklich notwendig sind.
  2. Transparenz fordern: Lassen Sie sich klar darlegen, wofür Ihre Daten verwendet werden und auf welcher Grundlage diese erhoben werden.
  3. Beschwerderecht nutzen: Bei Zweifeln können Sie sich an die zuständige Datenschutzbehörde wenden.

Fazit: Datenschutz als Chance

Die Ergebnisse der Prüfaktion zeigen, dass der Datenschutz im Wohnungsmarkt noch einen weiten Weg vor sich hat. Für Maklerunternehmen bietet die Anpassung an die rechtlichen Vorgaben jedoch eine Chance, das Vertrauen ihrer Kunden zu stärken. Für Mietinteressent:innen ist es wichtig, ihre Rechte aktiv einzufordern.

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