Datenschutz bei Bewerbungsgesprächen: Screenshots sind tabu

Ein dem ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz) gemeldeter Fall zeigt, wie wichtig der Datenschutz bei Bewerbungsgesprächen per Videokonferenz ist. Besonders das Anfertigen von Screenshots wirft rechtliche und ethische Fragen auf, wenn keine ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person vorliegt. Der folgende Beitrag beleuchtet die wichtigsten Aspekte dieses Themas und gibt Einblicke, wie Unternehmen datenschutzkonforme Prozesse sicherstellen können.

Der Vorfall: Screenshot ohne Einwilligung

In dem gemeldeten Fall beschwerte sich ein Bewerber über die Anfertigung eines Screenshots während eines 30-minütigen Bewerbungsgesprächs per Videokonferenz. Nach dem Gespräch erhielt der Bewerber per E-Mail die Ergebnisse des Gesprächs sowie einen Screenshot der Interviewerin. Der Bewerber betonte, dass er zu keinem Zeitpunkt seine Zustimmung zur Erstellung des Screenshots gegeben hatte.

Die interne Untersuchung des Unternehmens ergab, dass die Handlung auf ein individuelles Fehlverhalten einer neuen Mitarbeiterin zurückzuführen war. Das Unternehmen entschuldigte sich ausdrücklich und versicherte, dass solche Aufnahmen weder erlaubt noch Teil der internen Richtlinien seien.

Reaktionen und Maßnahmen des Unternehmens

Um ähnliche Vorfälle künftig zu verhindern, hat das Unternehmen folgende Schritte unternommen:

  • Arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen die verantwortliche Mitarbeiterin.
  • Erneute Sensibilisierung der Belegschaft für die geltenden Datenschutzrichtlinien, insbesondere das Verbot von Aufnahmen während Bewerbungsgesprächen.
  • Unverzügliche Löschung der unrechtmäßig erstellten Aufnahmen mit Bestätigung an den Bewerber.

Durch diese Maßnahmen konnte das Unternehmen von weiteren rechtlichen Konsequenzen bewahrt werden.

Rechtliche Hintergründe

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen personenbezogene Daten – wie Bilder oder Screenshots – nur verarbeitet werden, wenn eine rechtliche Grundlage vorliegt. Eine Einwilligung der betroffenen Person ist dabei oft unerlässlich. Das Unternehmen betonte, dass bereits in den Einladungsschreiben zu den Gesprächen explizit auf das Verbot von Aufnahmen hingewiesen werde.

Fazit: Vertrauen durch Datenschutz stärken

Dieser Vorfall unterstreicht die Bedeutung datenschutzkonformer Prozesse, insbesondere bei sensiblen Vorgängen wie Bewerbungsgesprächen. Unternehmen sollten klare Regeln etablieren und ihre Mitarbeiter regelmäßig schulen, um das Vertrauen potenzieller Mitarbeiter nicht zu gefährden.

Unsere Experten stehen gern beratend zur Seite, um datenschutzkonforme Verfahren zu entwickeln und potenzielle Schwachstellen zu identifizieren.

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