Der Schutz von Beschäftigtendaten ist ein zentrales Thema in der Datenschutzkonferenz (DSK). Unter dem Vorsitz des Arbeitskreises Beschäftigtendatenschutz wurden im Jahr 2023 entscheidende Weichen gestellt, um klare Regelungen für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten zu schaffen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im März 2023 hat dabei die Dringlichkeit unterstrichen, ein spezifisches Beschäftigtendatenschutzgesetz auf den Weg zu bringen.
Herausforderungen im Beschäftigtendatenschutz
1. Uneinheitliche Regelungen und Praxisfragen
Der Arbeitskreis hat zentrale Fragestellungen zur Umsetzung der DSGVO im Beschäftigtenkontext behandelt:
- Betriebsvereinbarungen als Rechtsgrundlage: Diese können laut Arbeitskreis nur dann herangezogen werden, wenn sie die in der DSGVO vorgesehenen Schutzmechanismen umfassen.
- Corona-Daten: Während der Pandemie erhobene Daten (z. B. 3G-Nachweise) müssen regelmäßig gelöscht werden.
2. EuGH-Urteil fordert Anpassungen
Im März 2023 urteilte der EuGH, dass bestehende nationale Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz den Anforderungen der DSGVO nicht vollständig entsprechen. Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen: Sowohl bundes- als auch landesrechtliche Regelungen müssen überarbeitet werden, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Forderung nach einem Beschäftigtendatenschutzgesetz
Die Datenschutzkonferenz hat bereits mehrfach die Notwendigkeit eines spezialisierten Gesetzes betont. In ihrer Entschließung „Die Zeit für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz ist jetzt!“ (April 2022) sowie im Mai 2023 erneuerte die DSK ihren Appell an den Gesetzgeber. Ziel ist es, klare, einheitliche und praxistaugliche Regelungen zu schaffen, die sowohl Beschäftigten als auch Arbeitgebern Rechts- und Handlungssicherheit bieten.
Aktueller Stand in Niedersachsen
Auch auf Landesebene ist Handlungsbedarf gegeben. Die Landesregierung hat angekündigt, bestehende Regelungen zu überprüfen, um sie an die Vorgaben der DSGVO und die EuGH-Entscheidung anzupassen. Eine abschließende Bewertung steht jedoch noch aus.
Beschäftigtendatenschutz 2024
Die Ergebnisse der Diskussionen und Prüfungen auf Bundes- und Landesebene bleiben abzuwarten. Klar ist jedoch: Der Schutz der personenbezogenen Daten von Beschäftigten erfordert spezifische gesetzliche Regelungen, die mit den europäischen Vorgaben harmonieren.
Fazit: Eine Investition in die Zukunft
Der Arbeitskreis Beschäftigtendatenschutz leistet durch seine Beratungen und die Entwicklung einheitlicher Positionen einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Beschäftigtendaten. Ein eigenes Gesetz wäre ein bedeutender Schritt, um die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu stärken und Unternehmen gleichzeitig klare Leitlinien für die datenschutzkonforme Verarbeitung ihrer Daten zu geben.