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Schlagwort-Archive: § 261 StPO
AnomChat-Daten als Beweismittel: Bundesgerichtshof schafft Klarheit
Die Nutzung von verschlüsselten Kommunikationsdiensten wie Anom hat in der Vergangenheit Kriminellen einen scheinbar sicheren Raum geboten. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem aktuellen Urteil vom 9. Januar 2025 (AZ. 1 StR 54/24) klargestellt, dass Daten, die über solche … Weiterlesen →
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Verschlagwortet mit § 261 StPO, AnomChat, Beweisverwertbarkeit, Bundesgerichtshof (Urteil vom 09.01.2025 - AZ. 1 StR 54/24), Datenschutz, Fernmeldegeheimnis, Organisierte Kriminalität, Rechtshilfe, Strafverfahren, Verschlüsselte Kommunikation
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