Fingerabdruckpflicht bei der Beantragung von Personalausweisen

Seit dem 2. August 2021 ist die Abgabe von Fingerabdrücken bei der Beantragung eines Personalausweises in der EU verpflichtend. Diese Regelung geht auf die Verordnung (EU) 2019/1157 zurück, die Sicherheitsstandards für Ausweisdokumente innerhalb der EU verbessern soll. Doch diese Pflicht stößt auf Kritik und ist Gegenstand rechtlicher Überprüfungen.


Hintergrund der Fingerabdruckpflicht

Die Verordnung (EU) 2019/1157 verlangt, dass zwei Fingerabdrücke elektronisch auf dem Chip des Personalausweises gespeichert werden. Diese sollen ausschließlich auf dem Ausweis selbst gespeichert und nicht in zentralen Datenbanken hinterlegt werden. Ziel ist es, Fälschungen und Missbrauch zu verhindern und die Identität der Ausweisinhaber besser zu schützen.

In Deutschland wurde die Verordnung durch das „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ umgesetzt, das am 11. Dezember 2020 verkündet wurde.


Rechtliche Zweifel und Verfahren vor dem EuGH

Die Rechtmäßigkeit der Fingerabdruckpflicht wird aktuell vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüft (Rechtssache C-61/22). Die Vorlagefrage stammt vom Verwaltungsgericht Wiesbaden, das die Vereinbarkeit der Verordnung mit europäischem Recht in Zweifel zieht.

Bis zu einer Entscheidung des EuGH hat die Überprüfung jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Pflicht zur Abgabe der Fingerabdrücke bleibt weiterhin gültig.


Ausnahmen und Gerichtsentscheidungen

Einige Bürger haben bereits gegen die Fingerabdruckpflicht geklagt:

  • Hamburg: Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in einem einstweiligen Verfahren entschieden, dass Bürgerinnen und Bürger in Hamburg vorläufig keine Fingerabdrücke abgeben müssen, bis der EuGH ein Urteil fällt. Diese Entscheidung gilt jedoch nur für das Bundesland Hamburg.
  • Vorläufige Personalausweise: In Einzelfällen bieten Passbehörden die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises an, der regelmäßig verlängert werden muss.

Möglichkeiten für Bürger

Wer die Fingerabdruckpflicht umgehen möchte, hat folgende Optionen:

  1. Vorläufiger Personalausweis: Beantragung eines vorläufigen Ausweises, der vierteljährlich erneuert wird.
  2. Rechtliche Schritte: Einreichen eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz bei einem Verwaltungsgericht, ähnlich wie in Hamburg. Dies erfordert jedoch anwaltliche Unterstützung.
  3. Abwarten der EuGH-Entscheidung: Bürger können die Entscheidung des EuGH abwarten, die Klarheit über die langfristige Rechtmäßigkeit der Verordnung bringen wird.

Fazit

Die Fingerabdruckpflicht bei der Beantragung eines Personalausweises bleibt vorerst gültig, obwohl ihre Rechtmäßigkeit überprüft wird. Bürgerinnen und Bürger, die gegen diese Regelung vorgehen möchten, sollten sich rechtlich beraten lassen. Die endgültige Klärung durch den EuGH könnte weitreichende Konsequenzen für die Praxis der Personalausweisbeantragung in der gesamten EU haben.

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