Datenschutzverletzungen auf Rekordhoch: Einblick in Meldungen nach Artikel 33 DSGVO

Datenschutzverletzungen bleiben ein zentrales Thema im digitalen Zeitalter. Im Jahr 2023 erreichten die Meldungen nach Artikel 33 DSGVO mit 949 Fällen allein im Freistaat Sachsen (Quelle: Tätigkeitsbericht Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragten 2023) einen neuen Höchstwert – ein Anstieg von 20 % gegenüber dem Vorjahr. Verantwortliche müssen solche Vorfälle binnen 72 Stunden melden, sofern die Verletzung ein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellt. Dieser Blogartikel analysiert die häufigsten Fallgruppen und gibt Handlungsempfehlungen.

1. Die häufigsten Datenschutzverletzungen

Im Jahr 2023 waren vor allem fünf Fallgruppen prägend:

a) Fehlversendung von Dokumenten

  • Ursache: Falsche Zuordnung, fehlerhafte Kuvertierung oder Adressverwechslungen.
  • Risiko: Meist gering, da Empfänger oft kooperieren.
  • Maßnahmen: Dokumente löschen oder zurücksenden, Ursachen analysieren und beheben.

b) Offene E-Mail-Verteiler

  • Adressen im Cc-Feld statt Bcc-Feld verletzen die Privatsphäre der Empfänger.
  • Folgen: Mangelnde Einwilligung und fehlende Rechtsgrundlage machen dies meldepflichtig.
  • Lösung: Regelmäßige Schulungen zur E-Mail-Kommunikation und standardisierte Prozesse.

c) Verlust auf dem Postweg

  • Unterschied zur Fehlversendung: Der Verbleib der Daten ist unklar.
  • Risiko: Höher, da unbefugter Zugriff nicht ausgeschlossen werden kann.
  • Empfehlung: Sorgfältige Überwachung, sichere Verpackung und schnelle Reaktion bei Verlust.

d) Einbruch und Diebstahl

  • Täter zielen oft auf Geräte wie Laptops ab, die personenbezogene Daten enthalten.
  • Prävention: Geräte sicher aufbewahren, Daten verschlüsseln und mit Passwortschutz versehen.

e) Cyberkriminalität

  • Umfasst Angriffe wie Phishing, Ransomware oder Malware.
  • Herausforderung: Globale Reichweite und schwierige Rückverfolgbarkeit.
  • Strategie: IT-Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich verbessern, Regelmäßige Backups und Schulungen gegen Cyberangriffe durchführen.

2. Was bedeutet Artikel 33 DSGVO?

Verantwortliche sind verpflichtet, Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden zu melden, es sei denn, es besteht kein Risiko für Betroffene. Typische Schritte nach einer Verletzung:

  • Risikobewertung: Ist ein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen gegeben?
  • Meldung: An die zuständige Datenschutzbehörde.
  • Abhilfemaßnahmen: Behebung der Schwachstellen und Vermeidung von Wiederholungen.

3. Prävention und Handlungsempfehlungen

  • Sensibilisierung: Mitarbeiterschulungen zum richtigen Umgang mit Daten.
  • Technisch-organisatorische Maßnahmen: Verschlüsselung, Passwortschutz und sichere Datenübertragung.
  • Überwachung und Kontrolle: Prozesse regelmäßig überprüfen und anpassen.
  • Klare Zuständigkeiten: Benennung eines Datenschutzbeauftragten zur Koordination von Maßnahmen.

Fazit

Datenschutzverletzungen wie Fehlversendungen, offene Verteiler und Cyberangriffe sind vermeidbar, wenn Unternehmen klare Strukturen und präventive Maßnahmen umsetzen. Der Schutz personenbezogener Daten ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein essenzieller Vertrauensfaktor für Kunden und Partner.

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