Barrierefreiheitserklärung: Ein unverzichtbares Instrument für digitale Inklusion

In Zeiten fortschreitender Digitalisierung ist es essenziell, digitale Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Die Barrierefreiheitserklärung stellt dabei ein zentrales Instrument dar – sie informiert Nutzer:innen und Behörden darüber, in welchem Umfang ein Onlineangebot den gesetzlichen Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit entspricht. Seit Inkrafttreten relevanter gesetzlicher Regelungen, wie der BITV 2.0 für öffentliche Stellen und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für private Anbieter, besteht eine Verpflichtung, diese Erklärung zu veröffentlichen.

Rechtlicher Rahmen und Zielsetzung

Öffentliche Institutionen sind seit Längerem dazu angehalten, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Mit dem BFSG, das seit dem 28. Juni 2025 gilt, wird dieser Grundsatz zunehmend auch auf den privaten Sektor ausgedehnt. Die EU-Richtlinie 2019/882 und ihre Umsetzung in nationales Recht fordern, dass digitale Produkte und Dienstleistungen so gestaltet sein müssen, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen – sei es im Bereich der Wahrnehmung, Bedienung oder kognitiven Fähigkeiten – uneingeschränkt nutzbar sind.

Die Barrierefreiheitserklärung trägt dazu bei, Transparenz zu schaffen. Sie legt offen, wie stark das jeweilige Angebot den festgelegten Standards entspricht, welche Bereiche noch Optimierungspotenzial aufweisen und wie betroffene Nutzer:innen Unterstützung erhalten können. So wird nicht nur rechtlichen Verpflichtungen nachgekommen, sondern auch das Vertrauen in das digitale Angebot gestärkt.

Wesentliche Inhalte einer Barrierefreiheitserklärung

Unabhängig davon, ob es sich um den öffentlichen oder privaten Sektor handelt, sollten Barrierefreiheitserklärungen grundlegende Informationen enthalten. Zu den Mindestanforderungen zählen:

  1. Grad der Barrierefreiheit: 
Es muss ersichtlich sein, ob das Angebot vollständig, teilweise oder gar nicht konform zu den gesetzlichen Vorgaben gestaltet ist. Die Angabe des Erfüllungsgrades gibt den Nutzer:innen eine schnelle Orientierung.
  2. Methodik und Bewertungsgrundlage:
 Die Erklärung sollte erläutern, auf welcher Basis die Barrierefreiheit beurteilt wurde. Dies kann beispielsweise auf Selbstbewertungen, externe Auditberichte oder automatisierte Testverfahren beruhen. Auch die angewendeten Standards, wie beispielsweise die WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) – in der Regel Konformitätsstufe AA – sollten benannt werden.
  3. Bekannte Einschränkungen und Mängel:
 Offenheit ist gefragt – sämtliche Bereiche, in denen die Barrierefreiheit noch nicht vollständig umgesetzt ist, müssen klar benannt und gegebenenfalls mit Begründungen versehen werden. Beispiele können hierbei einzelne PDF-Dokumente ohne alternative Textformate oder Video-Inhalte ohne Untertitel sein.
  4. Feedbackmöglichkeiten:
 Eine zentrale Funktion der Erklärung besteht darin, den Nutzer:innen einen unkomplizierten Weg zu bieten, um Barrieren zu melden. Hierzu sollten eine E-Mail-Adresse, ein Kontaktformular oder eine Hotline angegeben werden. Auf diese Weise können Rückmeldungen gesammelt und die kontinuierliche Verbesserung des Angebots angeregt werden.
  5. Angaben zur Aktualisierung:
 Um Transparenz über den Entwicklungsstand zu gewährleisten, muss das Datum der letzten Überprüfung beziehungsweise Aktualisierung der Erklärung angegeben werden. Dies signalisiert dem Nutzer, dass Barrierefreiheit ein fortlaufender Prozess ist.
  6. Informationen zum Durchsetzungsverfahren:
 Falls Hinweise auf Barrieren nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen, sollten die betroffenen Nutzer:innen wissen, an welche Aufsichts- oder Schlichtungsstellen sie sich wenden können. Angaben zu zuständigen Behörden oder spezifischen Schlichtungsstellen (z. B. die Schlichtungsstelle BGG) sind hier hilfreich.

Praktische Umsetzung und Veröffentlichung

Die Barrierefreiheitserklärung sollte so gestaltet und platziert werden, dass sie für alle Nutzer:innen leicht zugänglich ist. Üblicherweise wird sie über einen dauerhaft sichtbaren Link im Footer der Website oder als eigener Menüpunkt veröffentlicht. Bei mobilen Anwendungen ist sicherzustellen, dass die Erklärung ebenso einfach aufgefunden werden kann.

Neben der reinen Information dient eine professionell aufbereitete Barrierefreiheitserklärung auch als wichtiges Marketinginstrument. Sie demonstriert das Engagement eines Unternehmens für Inklusion und schafft Vertrauen, indem sie zeigt, dass das Unternehmen bereit ist, kontinuierlich an der Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit zu arbeiten.

Zusammenfassung

Die Barrierefreiheitserklärung ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie ist ein zentraler Baustein einer inklusiven digitalen Strategie. Sie verschafft den Nutzer:innen einen klaren Überblick über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit, benennt bestehende Herausforderungen und stellt konkrete Kontaktmöglichkeiten bereit, um Verbesserungsvorschläge einzubringen. Ob öffentliche Institution oder privater Anbieter: Durch die Veröffentlichung einer transparenten Erklärung wird nicht nur den rechtlichen Anforderungen entsprochen, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur digitalen Teilhabe geleistet.

In einer zunehmend vernetzten Welt ist der verantwortungsvolle Umgang mit digitalen Angeboten entscheidend. Eine gut formulierte Barrierefreiheitserklärung unterstreicht, dass Ihr Unternehmen den Zugang zu Informationen für alle Menschen sicherstellt – und das in einem wettbewerbsintensiven Markt als erheblichen Mehrwert wahrgenommen wird.

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