Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) räumt Betroffenen weitreichende Rechte ein, darunter das Recht auf Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten gemäß Art. 15 DSGVO. Doch wie verhält es sich, wenn diese Daten bei einem gegnerischen Rechtsanwalt gespeichert sind? Dieser Artikel klärt auf, warum ein solcher Anspruch in der Regel ausgeschlossen ist.
Rechtsgrundlage: Berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht
Rechtsanwälte unterliegen gemäß § 43a Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) einer strengen Verschwiegenheitspflicht. Diese umfasst alle Informationen, die ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung bekannt werden. Die Verschwiegenheitspflicht schützt nicht nur die Interessen ihrer Mandanten, sondern ist auch ein wesentlicher Bestandteil des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant.
Ausnahmen vom Auskunftsanspruch
Laut Art. 23 Abs. 1 Buchst. g DSGVO in Verbindung mit § 29 Abs. 1 Satz 2 BDSG besteht kein Auskunftsanspruch, wenn die Offenlegung von Informationen die Verschwiegenheitspflicht verletzen würde. Dies schließt grundsätzlich alle Informationen ein, die während eines Mandatsverhältnisses bekannt werden.
Wichtig: Selbst die Tatsache, dass Daten eines Betroffenen bekannt sind, kann unter die Geheimhaltung fallen, da sie im Zusammenhang mit der Rechtsvertretung von Bedeutung sein könnte.
Praktische Anwendung
Ein Bürger, der Partei eines Rechtsstreits war, forderte in einem Fall einen gegnerischen Rechtsanwalt auf, ihm Auskunft über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu geben. Der Anwalt verweigerte dies unter Berufung auf seine Verschwiegenheitspflicht. Die zuständige Datenschutzbehörde bestätigte, dass diese Ablehnung rechtens ist:
- Keine Auskunftspflicht: Der gegnerische Rechtsanwalt muss keine Informationen offenlegen, die unter die Verschwiegenheitspflicht fallen.
- Schutz sensibler Daten: Selbst offenkundige Daten können unter die Geheimhaltung fallen, wenn sie für den Rechtsstreit relevant sind.
Fazit
Betroffene haben in der Regel keinen Anspruch auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch einen gegnerischen Rechtsanwalt. Dies dient dem Schutz der Vertraulichkeit im Mandatsverhältnis und stellt sicher, dass Rechtsanwälte ihre Pflichten ohne Einschränkungen erfüllen können.
Für Betroffene, die dennoch ihre Rechte klären möchten, empfiehlt sich eine rechtliche Beratung, um die individuellen Umstände zu prüfen.