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Schlagwort-Archive: § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG
Wer darf entscheiden?
Das Arbeitsgericht Duisburg hatte sich in seinem Beschluss vom 18.08.2023 zum Aktenzeichen 5 Ca 877/23 mit der Frage auseinanderzusetzen, welches Gericht für eine Entscheidung über einen Schadensersatzanspruch wegen einer Verletzung der DSGVO zuständig ist.
Veröffentlicht unter Business, Corporate
Verschlagwortet mit § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG, Artikel 15 DSGVO, Bewerbung, Zuständigkeit Arbeitsgericht
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