Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO: Neuer Fragenkatalog des HmbBfDI als praxisnaher Leitfaden

Die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gehört zu den am häufigsten genutzten – und zugleich anspruchsvollsten – Erlaubnistatbeständen der Datenschutz-Grundverordnung. Um Verantwortlichen mehr Rechtssicherheit zu geben, hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) einen umfassenden und praxisnahen Fragenkatalog zur Interessenabwägung veröffentlicht. Das Dokument unterstützt Behörden, Unternehmen und Organisationen bei der strukturierten Durchführung einer sogenannten Legitimate Interests Assessment (LIA).

Ziel des Fragenkatalogs: Struktur, Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit

Ziel des Fragenkatalogs ist es, Verantwortliche bei der sorgfältigen und dokumentierten Prüfung der Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zu unterstützen. Im Mittelpunkt stehen dabei drei zentrale Prüfschritte, die kumulativ erfüllt sein müssen:

  1. Feststellung eines berechtigten Interesses,
  2. Erforderlichkeit der Datenverarbeitung zur Zweckerreichung sowie
  3. Abwägung mit den Interessen, Grundrechten und Grundfreiheiten der betroffenen Personen.

Der Leitfaden hilft, diese Schritte nicht nur rechtlich korrekt, sondern auch nachvollziehbar zu dokumentieren. Damit wird eine belastbare Entscheidungsgrundlage geschaffen, die sowohl internen Prüfungen als auch einer Kontrolle durch Aufsichtsbehörden standhält.

Dreistufige Prüfung als Kern des Leitfadens

Der Fragenkatalog des HmbBfDI folgt einer klaren Dreistufenlogik, die sich an den aktuellen Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses orientiert.

1. Berechtigtes Interesse klar definieren

Im ersten Schritt müssen Verantwortliche präzise festlegen, welches konkrete Interesse mit der Verarbeitung verfolgt wird. Der Katalog macht deutlich, dass berechtigte Interessen nicht abstrakt oder spekulativ sein dürfen. Sie müssen real, gegenwärtig und rechtmäßig sein. Gleichzeitig wird betont, dass betroffene Personen über das berechtigte Interesse transparent zu informieren sind.

2. Erforderlichkeit und Datenminimierung prüfen

Der zweite Prüfungsschritt widmet sich der Frage, ob die geplante Verarbeitung notwendig ist oder ob mildere Mittel zur Verfügung stehen. Der Leitfaden stellt hier einen engen Bezug zum Grundsatz der Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO her. Verantwortliche müssen prüfen, ob der Zweck auch mit weniger Daten, kürzerer Speicherdauer oder alternativen technischen Lösungen erreicht werden kann.

3. Interessenabwägung mit Fokus auf Betroffenenrechte

Der umfangreichste Teil des Fragenkatalogs betrifft die eigentliche Interessenabwägung. Hier werden unter anderem berücksichtigt:

  • Art und Sensibilität der verarbeiteten Daten,
  • vernünftige Erwartungen der betroffenen Personen,
  • mögliche negative oder positive Auswirkungen der Verarbeitung,
  • besondere Schutzbedarfe, etwa bei Kindern oder sensiblen Daten,
  • technische und organisatorische Schutzmaßnahmen.

Gerade dieser Teil macht den Leitfaden besonders wertvoll, da er Verantwortliche dazu anhält, die Perspektive der betroffenen Personen systematisch einzubeziehen.

Bedeutung für Datenschutzmanagement und Rechenschaftspflicht

Der Fragenkatalog ist mehr als eine theoretische Arbeitshilfe. Er ist ein zentrales Instrument für ein wirksames Datenschutzmanagement. Durch die strukturierte Dokumentation unterstützt er Verantwortliche bei der Erfüllung der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO. Gleichzeitig fördert er Transparenz, interne Abstimmungsprozesse und eine konsistente Entscheidungsfindung.

Besonders hervorzuheben ist, dass der Leitfaden ausdrücklich als lebendes Dokument verstanden wird: Interessenabwägungen sollen regelmäßig überprüft und an veränderte Umstände angepasst werden.

Fazit: Praktische Orientierung für eine komplexe Rechtsgrundlage

Mit dem Fragenkatalog zur Interessenabwägung stellt der HmbBfDI ein praxisnahes und detailliertes Arbeitsmittel zur Verfügung, das Verantwortlichen hilft, die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses rechtssicher anzuwenden. Gerade weil Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO offen formuliert ist, schafft der Leitfaden wertvolle Klarheit und Struktur.

Wenn du Unterstützung bei der Durchführung oder Dokumentation einer Interessenabwägung benötigst oder Fragen zur Anwendung des Leitfadens hast, stehen wir dir jederzeit gern beratend zur Seite.

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