Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover (Az. 10 A 5385/22) vom 19.03.2025 setzt neue Maßstäbe für die datenschutzkonforme Gestaltung von Cookie-Bannern auf Websites. Der Beschluss betrifft nicht nur den konkreten Fall eines niedersächsischen Verlags, sondern dürfte für viele Seitenbetreiber weitreichende Folgen haben.
Cookie-Banner: Nicht jede Zustimmung ist eine gültige Einwilligung
Im Zentrum des Urteils stand ein zweistufiges Cookie-Banner, das Nutzern auf den ersten Blick nur die Option „Alle akzeptieren“ oder einen kaum erkennbaren „Einstellungen“-Button anbot. Eine echte Möglichkeit zur Ablehnung war nicht vorgesehen – zumindest nicht direkt ersichtlich.
Die Richter urteilten, dass eine Einwilligung unter solchen Bedingungen nicht den Anforderungen der DSGVO und des TTDSG entspricht. Denn: Eine wirksame Einwilligung muss freiwillig und in Kenntnis aller relevanten Informationen erfolgen. Dazu zählt auch, dass eine Ablehnung genauso einfach sein muss wie eine Zustimmung – ohne versteckte Hürden oder irreführende Gestaltung.
Dark Patterns und „Mürbemachen“ unzulässig
Besonders kritisch sah das Gericht die Praxis, dass beim Ablehnen der Cookies das Einwilligungsbanner bei jedem Besuch erneut erscheint – während es bei Zustimmung dauerhaft verschwindet. Diese Strategie wurde als gezielte Beeinflussung eingestuft. Auch die Farbgestaltung, bei der der Zustimmungsbutton besonders hervorgehoben war, spielte eine Rolle.
Das Urteil verdeutlicht: Designtricks, sogenannte „Dark Patterns“, die Nutzer zur Zustimmung drängen, sind mit europäischem Datenschutzrecht unvereinbar.
Google Tag Manager braucht Einwilligung
Ein weiteres Kernthema: Der Einsatz des Google Tag Managers. Auch hier entschieden die Richter klar: Dieser Dienst setzt Informationen auf dem Endgerät des Nutzers und ermöglicht Tracking durch Dritte – und ist damit eindeutig zustimmungspflichtig nach § 25 TTDSG und Art. 6 DSGVO. Wer diesen oder ähnliche Dienste nutzt, kommt um eine rechtssichere Einwilligungslösung nicht herum.
Jetzt prüfen – oder riskieren
Für Website-Betreiber bedeutet das Urteil eine klare Botschaft: Die Zeit von halbherzigen Cookie-Bannern ist vorbei. Wer weiterhin auf manipulative Banner oder undeutliche Optionen setzt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch das Vertrauen seiner Nutzer.
Ob Verlagsseite, Online-Shop oder Infoportal – jede Seite, die Cookies und Tracking-Technologien verwendet, muss sicherstellen, dass Nutzer vor ihrer Zustimmung vollumfänglich informiert sind und echte Wahlfreiheit haben.
Sie sind unsicher, ob Ihr Cookie-Banner den rechtlichen Anforderungen entspricht? Gern unterstützen wir Sie mit einer individuellen Beratung und helfen bei der technischen Umsetzung datenschutzkonformer Lösungen.